
Spezielle Regeln für Pendler (Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Bayern aufhalten, jedoch dauerhaft in einem Riskoland wohnen, in das sie mindestens einmal pro Woche zurückkehren):
Alle Personen müssen sich registrieren lassen, um in das Hoheitsgebiet der Deutschen Republik einreisen zu können. Die Registrierung erfolgt über folgenden Link: https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Bei Grenzkontrollen muss die genannte Registrierung in ausgedruckter oder digitaler Form vorliegen
Die Quarantänepflicht gilt nicht für "Pendler".
Ab dem 18.01.2021 wurde in Bayern die wöchentliche Testpflicht für Grenzpendler erneut eingeführt.
Falls Sie trotz allem planen, regelmäßig nach Hause zu fahren, sind Sie verpflichtet, sich jede Woche bei einer Teststation auf Corona testen zu lassen. Testen in Bayern ist für Pendler kostenlos. Beachten Sie, dass Sie bei den Teststationen meistens einen Termin vereinbaren müssen! Kontrollieren Sie die ausgewählte Teststation wegen Öffnungszeiten und Terminvereinbarung. Die Liste der Teststationen in Bayern finden Sie auf unserer Webseite. Falls Sie Pendler sind, aber planen, nur einmal in einigen Wochen heimzufahren, wird Ihnen empfohlen, sich kurz vor der Ausfahrt testen zu lassen und dann wieder nach Ankunft in Bayern. Bei der Kontrolle zeigen Sie beide Tests und sagen, Sie sind Pendler.
Falls Sie kein Pendler sind und nach Bayern reisen wollen, dann gilt für Sie folgendes: Heimquarantänepflicht 10 Tage (egal, ob negativer Test vorhanden ist). Quarantäne kann früher beendet werden, falls der Betroffene sich frühestens am 5. Tag nach Einreise testen lässt und PCR-Test negativ wird. Ausnahmen von Pflichtquarantäne:
Sie halten sich weniger als 24h im Ausland (Heimatland) auf, inklusive Reise,
dies ist seit dem 01.12.2020 nur mit einem triftigen Grund möglich.
Sie halten sich max. 24h in Deutschland auf,
Sie halten sich max. 72h in Deutschland auf, aufgrund eines
Verwandtenbesuchs des 1. Grades,
Gesundheitlicher Erfordernisse,
falls Sie im Gesundheitswesen oder Verkehrswesen beschäftigt sind
Wir wollen unsere Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie während dieser Quarantänezeit entweder (normalen oder unbezahlten) Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen müssen.