top of page

Einschränkungen bei der Einreise nach Österreich ab 10.02.2021

Aktualisiert: 11. Feb. 2021



Ab dem 10.02.2021 gelten für Arbeitsuchende/Pendler in Österreich folgende Regel:

Bei der Einreise nach Österreich müssen an der Grenze vorgezeigt werden:

  1. Anmeldeformular für Pendler ausgefüllt online oder in gedruckter Form (zur Verfügung hier auf deutsch und englisch)

  2. Arbeitgeberbestätigung für „Pendler“ (in der deutschen oder englischen Sprache),

  3. Negativen COVID-Test (Antigen- oder PCR-Test), nicht älter als 7 Tage (zählt ab dem Abstrichzeitpunkt)

Laut neuesten Informationen (pnp.de) werden nur Test anerkannt, die in Österreich oder Deutschland durchgeführt wurden und mindestens folgende Angaben enthält:

  • Name und Vorname

  • Geburtsdatum

  • Datum und Zeit der Probeentnahme

  • Testergebnis (Negativ/positiv)

  • Unterschrift und Stempel der Behörde, evtl. Bar-/QR Code


Ausländische Tests werden nur anerkannt, wenn zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Den Vordruck können Sie hier herunterladen.


Personen, die ohne einen gültigen negativen Covid-Test nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Covid-Test nachzuholen (Antigen- oder PCR-Test). Das Testergebnis soll für den Fall einer Kontrolle mitgeführt werden.


Die ganze Fassung der Einreisevorschrift finden Sie hier.

15 Ansichten
bottom of page