
Liebe Kunden und Mitarbeiter,
hiermit möchten wir Sie auf die aktuell geltenden Verpflichtungen in Bezug auf die Corona-Lage in Bayern hinweisen (in anderen Bundesländern können Unterschiede bestehen):
Beachten Sie, dass sich diese Verpflichtungen nunmehr jederzeit ändern können. Diesbezüglich werden Sie von uns natürlich informiert.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute!
Das Team von Sirius
Wir haben für Sie Informationen zu folgenden Themen zusammengefasst:
Eingeschränkte Erreichbarkeit in unserem Büro in Passau
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen sind wir aktuell persönlich nur beschränkt erreichbar.
Ihre Anliegen beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail. Auf diese Weise können Sie uns wie gewohnt werktags von 8 bis 17 Uhr und freitags bis 14 Uhr erreichen.
Besucher bitten wir, sich vorab einen Termin zu vereinbaren.
Danke für Ihr Verständnis.
Einschränkungen bei der Einreise nach Bayern
Alle relevanten Informationen finden Sie hier auf unserem Blog.
Die Liste der Corona-Teststationen in Niederbayern finden Sie weiter unten.
Einschränkungen bei der Einreise nach Österreich
Alle relevanten Informationen finden Sie hier auf unserem Blog.
Informationen und Link zur Anmeldung zu einem Schnelltest finden Sie hier.
Was ist im Falle eines positiven Testergebnisses in Deutschland zu beachten?
In diesem Fall informieren Sie uns unverzüglich. Sie müssen eine Liste von Personen vorlegen, mit denen Sie in den letzten 14 Tagen im engeren Kontakt waren (Mitbewohner, Kollegen, Mitreisende usw.). Kontaktieren Sie bitte diese Personen möglichst schnell, dass Sie positiv getestet worden sind. Wir melden Ihr Testergebnis inklusive Personenliste dem Gesundheitsamt an. Vom Gesundheitsamt bekommen Sie daraufhin Quarantänebestätigung für mindestens 10 Tage. Falls Sie Symptome haben, verlängert sich die Quarantäne, bei keinen Symptomen bekommen Sie nach Ablauf von 10 Tagen vom Gesundheitsamt ein Dokument von Quarantäneende.
Was im Falle eines positiven Testergebnisses in einem anderen Land außer in Deutschland?
Sie müssen ihren Pflichten nachgehen (ob Sie nochmal getestet werden müssen, Länge der Quarantäne usw.) Mit diesen Informationen kontaktieren Sie uns unverzüglich.
Was im Falle, dass Sie mit einer positiv getesteten Person in Kontakt waren?
Falls diese Person in Deutschland positiv getestet wurde, bekommen Sie vom Gesundheitsamt Heimquarantäne angeordnet. Diese kann erst dann beendet werden, wenn folgendes erfüllt wird:
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Der letzte Kontakt mit einer positiv getesteten Person war vor mindestens 14 Tagen,
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Sie sind in der Quarantäne negativ getestet worden,
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Sie haben keine Symptome.
Falls sich diese Person in einem anderen Land außer Deutschland aufgehalten hat und positiv getestet wurde, kontaktieren Sie uns unverzüglich, wir machen dann für Sie einen Testtermin aus. Selbstverständlich müssen Sie die Anordnungen jenes Landes respektieren, falls z.B. etwa Quarantäne nötig ist.
Wie verhält es sich mit Lohnentgelt während der Quarantäne?
Aufgrund der Anordnung von Quarantäne vom deutschen Gesundheitsamt haben Sie Recht auf Lohnentgelt während der Quarantäne. Diese Entschädigung (100% des Lohnes ohne Auslöse in dem Zeitraum der Quarantäne) wird Ihnen vom Arbeitgeber zusammen mit dem erarbeiteten Lohn für den jeweiligen Monat ausbezahlt.
Wenn die Quarantäne nicht vom deutschen Gesundheitsamt angeordnet wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnentgelt. Dann müssten Sie sich entweder (normalen oder unbezahlten) Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.